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Rente nach Riester
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Andreas Mettler
 
Von Andreas Mettler
Herausgegeben am 27.05.09
 
Die private Altersvorsorge mittels Riester wird dank staatlicher Zulagen zunehmend zum Erfolgsmodell.

Rente nach Riester

Er hat 2002 eine neue Ära des Rentesystems in Deutschland eingeleitet: Walter Riester gilt als Erfinder der nach ihm benannten Riesterrente und schuf so seiner Zeit als Minister für Arbeit und Sozialordnung ein lebendiges Denkmal. Immer beliebter ist die Riesterrente seitdem geworden, immer aktuell angepasst und mit ein wenig Recherche leicht verständlich. Auf Internethilfsseiten werden die Feinheiten erläutert, mit denen man von der Riesterrente ideal profitieren kann. Denn genau darum geht es bei dieser Zusatzversicherung. Die Altersvorsorge soll profitabel mit staatlicher Unterstützung funktionieren, obwohl sich die Arbeitnehmer seit Riesters Reform nicht mehr auf so hohe Renteniveaus wie gewohnt einstellen können. Hilfe zur Selbstvorsorge wird hier betrieben und vielen Menschen die Scheu vor der oft teuren und zudem unsicheren Privatvorsorge genommen. Es gibt auch hier einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr, der als Mindesteigenbetrag gezahlt werden muss, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Ist selbst dieser Beitrag nicht zu leisten, kann man reduzierte Zahlungen für eine reduzierte Zulage leisten oder den Vertrag ohne Probleme aber auch ohne Zulagen ruhen lassen. Selbst bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 wird das angesparte Riestervermögen nicht angetastet und gilt somit als wirklich sichere Altersvorsorge. Dazu trägt auch die Garantie bei, dass Beiträge und Förderung bei Rentenbeginn sicher ausgezahlt werden, es besteht also keine unsichere Renditeabhängigkeit. Nur bei Wegzug ins Ausland oder vorzeitiger Kündigung des Vertrags müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Eine besondere Unterform ist das Wohnriestern, bei dem mit Rentenbeginn einmalig der angesparte Betrag für eine Eigenheimhypothek genutzt werden kann - sonst kann man höchstens 30 Prozent auf einmal auszahlen lassen.