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Das MPU Gutachten
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Laura Assafi
Linguistin - Französin - SEO 
Von Laura Assafi
Herausgegeben am 25.05.09
 
Was tun, wenn der Führerschein weg ist?

Was ist MPU

Dass die EU immer weiter zusammenwächst, sieht man auch an immer neuen Regelungen, die nicht mehr nur bundesweit getroffen werden, sondern europaweit. So ist es auch beim Führerschein. Der EU-Führerschein beinhaltet Regelungen, die für die gesamte Europäische Union von Bedeutung sind. Geregelt wird beim EU-Führerschein vor allem die EU-Fahrerlaubnisklasse für Krafträder, Kraftfahrzeuge unter und über 3,5 Tonnen und Anhänger. Manche Kraftfahrer, die eine MPU über sich ergehen lassen müssen, denken, dass sie mit einem EU-Führerschein diese umgehen können. Doch die EU hat vorgesorgt. Seit Januar 2009 muss ein EU-Mitgliedstaat die Ausstellung eines neuen Führerscheines verweigern, wenn dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen, eingeschränkt oder ausgesetzt wurde. Ähnlich verhält es sich auch, wenn Sie mit einem Führerschein im europäischen Ausland fahren, der in Deutschland eingeschränkt wurde oder entzogen wurde, eine Kopie des Führerscheins vor Abgabe bei der Führerscheinstelle bringt also nichts. Sie fahren dann trotzdem ohne gültigen Führerschein. Diese EU-Regelung gibt es seit Januar 2009, Führerscheine, die davor ausgestellt wurden, werden anders behandelt. So muss Deutschland Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen, die vor Januar 2009 ausgestellt wurden, auch wenn früher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Eine Ausnahme bildet zum Beispiel der Erwerb eines Führerscheins im Ausland während einer laufenden Sperrzeit in Deutschland. Der während einer Sperrzeit erworbene Führerschein im Ausland ist in Deutschland nicht gültig, unabhängig davon, ob er vor oder nach Januar 2009 erworben wurde. Sie sollten also mit einem erworbenen Führerschein, egal, in welchem EU-Land dies geschah, vorsichtig umgehen, nicht nur um diese Regelungen einzuhalten, sondern auch um zur Straßensicherheit beizutragen.