Ein gebührenfreies Firmenkonto erweckt zunächst einmal den Anschein, dass man nicht einen Cent für das Geschäftskonto zu zahlen hat. Auch wenn dies wunderbar und einzigartig wäre, ist es leider nicht möglich. Wenn man also ein gebührenfreies Geschäftskonto eröffnet, dann mag man keine Grundgebühren zahlen müssen, etwaige Kontoführungsgebühren fallen dennoch an. Aber wofür fallen in jedem Fall Kosten an?

Wählt man sich einfach mal eine Bank aus dem Bankenvergleich heraus, dann wird man schnell feststellen, dass die Grundgebühr für das Konto zwar wegfällt, die Zinsen natürlich bestehen bleiben, teils sogar auch einen Habenzins, selbstverständlich natürlich der Sollzins und auch der Überziehungszins. Die Kontoführung an sich ist hier kostenlos, wie bereits erwähnt. Wenn man jetzt jedoch eine Buchung vornimmt, dann unterscheidet fast jedes kostenloses Geschäftskonto unter einer Onlinebuchung und einer Buchung mit Beleg. Hierfür fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Ein kostenloses Firmenkonto verbirgt zudem etwaige Kosten für die entsprechende Bankkarte sowie für Barabhebungen bei Banken, die bei einer fremden Bank Bargeld abheben, statt bei „Vertragsbanken", bei denen entsprechende Kennzeichnungen am Geldautomaten erstrahlen.

Wenn man also ein Firmenkonto ohne Grundgebühr eröffnet, dann muss man dennoch mit Kosten rechnen, lediglich die Grundgebühr, sprich die Kontoführungsgebühr an sich fällt weg. Auch werden keine Überweisungen oder Daueraufträge berechnet, ebenso keine Eingänge, dennoch werden Bargeldabhebungen gebührenpflichtig behandelt.

Es lohnt sich also, einen Bankenvergleich durchzuführen, denn jede Bank handelt hier anders und vor allem unterscheiden sich die Banken natürlich in der Höhe der entsprechenden anfallenden Gebühren. Wenn man also nicht nur die Grundgebühr sparen möchte, sondern auch anderweitige Kosten, dann sollte man sich erkundigen, wo die Bankgeschäfte am günstigsten sind – durch einen Bankenvergleich.