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SPD und CDU im Streit über das Thema „Einheitsgemeinden“ – ist die Koalition gefährdet?
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Alexander Zapff
 
Von Alexander Zapff
Herausgegeben am 09.03.07
 
Nach einem Jahr des Stillstands in der großen Koalition in Sachsen-Anhalt kommt nun heftige Bewegung in das Thema „Einheitsgemeinden“. Grund dafür ist in erster Linie die bevorstehende Kommunalwahl, die die politischen Kräfte des Landes Sachsen-Anhalts dazu zwingt, Farbe zu bekennen.

Kommunalpolitik Sachsen-Anhalt
Nach einem Jahr des Stillstands in der großen Koalition in Sachsen-Anhalt kommt nun heftige Bewegung in das Thema "Einheitsgemeinden". Grund dafür ist in erster Linie die bevorstehende Kommunalwahl, die die politischen Kräfte des Landes Sachsen-Anhalts dazu zwingt, Farbe zu bekennen.
 
Ausdruck findet dies u.a. darin, dass die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 6.3.2007 beschloss vorerst die Verhandlungen zu zahlreichen innenpolitischen Themen mit den Vertretern der CDU auf Eis zu legen.1 Ursache dafür war eine Erklärung auf dem kleinen Parteitag der CDU in Weißenfels, wonach sich eine überwältigende Mehrheit der Delegierten einen Absatz im Leitantrag gestrichen, der ein klares Bekenntnis zum Koalitionsvertrag mit der SPD und zur flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden enthielt.2 Die FDP-Landtagsfraktion kommentierte dies am 7.3. treffend: "Die Koalition steckt in einer schweren Krise. Es kann nicht sein, dass die Uneinsichtigkeit von CDU und SPD zu einer Blockierung der parlamentarischen Arbeit führt. Das ist undemokratisch. Dieser Boykott des Parlaments ist nicht hinnehmbar. Die CDU spielt falsch, die SPD pokert zu hoch und Verlierer sind Parlament und Bürger."
 
Brisanz erhält das Thema "Einheitsgemeinden" insbesondere dadurch, dass nach der Kommunal- und Gebietsreform, die noch von der alten CDU/FDP-Landesregierung durchgesetzt wurde, am 22. April 2007 ein Großteil der Sachsen-Anhalter erneut zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl aufgerufen ist, um dann über die Zusammensetzung der neuen Kreistage  zu entscheiden.
 
Ausgangspunkt der kommunalen Neuordnung ist das am 6. Oktober 2005 vom Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedete Gesetz zur Kreisgebietsreform 2007. Hiernach entstehen mit Wirkung vom 1. Juli 2007 aus bisher einundzwanzig elf neue Landkreise Lediglich die Städte Halle und Magdeburg sowie der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal bleiben in ihrer bisherigen Form erhalten. Die neuen Kreisnamen und Sitze der Kreisverwaltungen wurden bereits durch Landtagsbeschluss festgelegt, können jedoch durch die Kreistage der neu gebildeten Kreise in ihrer konstituierenden Sitzung mit Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder einen abweichenden Namen festlegen.3
 
In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD vom 16. April 2006 war ursprünglich eine Umsetzung der Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007 und damit verbunden eine Aufgabenübertragung im Rahmen der Funktionalreform auf die Landkreise und Gemeinden festgeschrieben.
 
Darüber hinaus ist für die Wahlperiode 2006-2011 geplant, die Bildung von Einheitsgemeinden in Sachsen-Anhalt landesweit durchzusetzen. Beide Koalitionspartner sahen die Notwendigkeit, einheitliche leistungsfähige Gemeindestrukturen zu bilden, deren Ziel es ist, im Rahmen einer Freiwilligkeitsphase bis zu den Kommunalwahlen 2009 flächendeckend Einheitsgemeinden zu bilden.
Bis 2009 sollen zunächst Zusammenschlüsse auf freiwilliger Basis erfolgen, erst dann gegebenenfalls per Gesetz veranlasst werden. Um den Prozess zu begleiten, erarbeitete die Koalition in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Leitbild. Im Rahmen der Stadt-Umland-Problematik werden die derzeit laufenden Bestrebungen unterstützt und positiv begleitet. Ferner wird angestrebt, dass sich die Umlandgemeinden an den finanziellen Lasten der kreisfreien Städte Magdeburg und Halle beteiligen und im Rahmen von Zweckverbänden besser kooperieren. Eingemeinden sieht die große Koalition als ultima ratio vor, wobei die SPD diesem Weg aufgeschlossen gegenübersteht, die CDU - stark im ländlichen Raum vertreten - aber diesbezüglich blockiert.
 
Als Einheitsgemeinde bezeichnet man die sich selbst verwaltende Gemeinde. Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt unterscheidet "Einheitsgemeinden und verwaltungsgemeinschafts-angehörige Gemeinden" (§ 10 Abs. 1 GO LSA). Die Bezeichnung Einheitsgemeinde dient der Unterscheidung auch gegenüber Nenn-Gemeinden wie Verbandsgemeinde und Samtgemeinde, bei denen es sich tatsächlich um Gemeindeverbände handelt (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Die Einheitsgemeinde ist die Gemeinde im Sinne des Grundgesetzes. Sie regelt alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).
 
Gegen "Zwangs-Einheitsgemeinden" wendet sich eine Volksinitiative, die u.a. von der FDP unterstützt wird und bereits mehr als 30 000 Unterschriften gesammelt hat, was eine erneute Befassung des Landtages mit diesem Thema zur Folge hat. Weicht die Regierung nicht von ihren Plänen ab, so hat die Volksinitiative angekündigt, Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln.
 
In der freiwilligen Phase bis 2009, so lautet ein aktueller Kompromiss der Koalitionsparteien, sollen zwei Modelle möglich sein: Die SPD favorisiert das klassische Modell einer Einheitsgemeinde, die CDU bevorzugt dagegen das Modell der Samtgemeinde.
 
In den Wahlprogrammen der beiden Koalitionspartner zur Landtagswahl 2006 waren die Modelle wie folgt verankert:
 
Die CDU favorisiert dabei diese Modelle:
 
a) Einheitsgemeinde mit Ortschaftsverfassung
Dieses Modell entspricht der bisherigen Rechtslage, wobei zukünftig Ortschaften entscheiden können sollen, ob ihnen ein Ortsvorsteher ausreichend erscheint oder ob sie einen Ortschaftsrat mit einem Ortschaftsbürgermeister bilden wollen.
 
b) Einheitsgemeinde mit Ortsgemeindeverfassung
Diese Einheitsgemeinde mit Ortsgemeindeverfassung ist ein Gemeindeverband im Sinne des Artikels 28 GG. Ortsgemeinden und Einheitsgemeinden mit Ortsgemeindeverfassung erfüllen zusammen die Aufgabe einer kreisangehörigen Gemeinde.
 
Die Ortsgemeinden bleiben selbstständig und wählen direkt in der jeweiligen Ortsgemeinde einen Ortsgemeinderat und einen Ortsgemeindebürgermeister. Allerdings sind die selbst verwalteten Zuständigkeiten dieser Ortsgemeinden um nachfolgende Aufgaben reduziert: Flächennutzungsplan, Schule, Schiedsämter, Jugendhilfe, Kindertagesstätten. Diese Aufgaben werden durch die Einheitsgemeinde wahrgenommen. 4
 
Die SPD zieht das klassische Modell einer Einheitsgemeinde vor, deren Mitgliedsorte rechtlich nicht mehr selbstständig sind. Es gibt nur einen hauptamtlich tätigen Bürgermeister und einen Gemeinderat.
Das bedeutet im Einzelnen die Umwandlung der noch existierenden rund 90 Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden mit mindestens 10.000, besser noch 15.000 Einwohnern.
Des Weiteren wird eine zügige Lösung der Stadt-Umland-Problematik angestrebt, welche durch Eingemeindungen in Ober- und Mittelzentren bzw. eine durchgreifende Funktionalreform erreicht werden soll. Dies bedeutet, dass möglichst viele öffentliche Aufgaben von den Kommunen, also vor Ort, erledigt werden und somit die Übertragung bisher staatlicher Aufgaben auf die Kreisebene und bisher kreisgebundener Aufgaben auf die Gemeinden übergehen. 5
 
Die FDP hält auf kommunaler Ebene Einheitsgemeinden für eine effiziente Lösung, hat aber auch die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften akzeptiert, um die wichtige Identität zwischen Bürgern und ihren Gemeinden nicht zu gefährden. Dabei wurde allerdings betont, dass Einheitsgemeinden nicht aus Zwang heraus gebildet werden dürften.
 
Im Hinblick auf die Kommunalwahl am 22.April 2007 haben sich einige Parteien zum Thema "Einheitsgemeinden" erneut positioniert.
 
Die SPD hält Einheitsgemeinden für eine sinnvolle und vernünftige Reform, die praktische Vorteile für die Menschen bringt. Durch die Zusammenfassung von Haushaltsplänen würde eine Senkung des Ressourceneinsatzes erzielt, welche eine Vielzahl interne Verrechnung entfallen ließe. Kommunale Handlungsspielräume würden Handlungsspielräume würden gerade in Zeiten knapper Kassen bewahrt bzw. zurück gewonnen. Darüber hinaus würde die Einheitsgemeinde durch eine Konzentration der verfügbaren finanziellen Mittel leistungsfähiger. Es wird argumentiert, dass Doppel- und Fehlinvestition eher vermieden werden könnten. Das Hauptverwaltungsorgan der Einheitsgemeinde soll sich aus dem Bürgermeister und den hierfür gewählten Gemeinderäten zusammensetzen, welche direkt vom Volk gewählt würden. Ein weiteres Argument für die Einheitsgemeinden ist, das aus Sicht der Kommunalaufsichtsbehörden verringert sich der Aufwand für die Aufsicht, wenn die Zahl der Gemeinden abnähme. Es wird zudem die Übertragung von Aufgaben der Landkreise auf die Ebene der kreisangehörigen Gemeinden angestrebt.  6
 
Die zweitstärkste politische Kraft im Land Linkspartei.PDS beharrt nach wie vor auf der Bildung von 5 Regionalkreisen, lehnt jedoch Einheitsgemeinden "per Zwang" sowie Zwangseingemeindungen im Stadt-Umlandbereich ab. 7 Die FDP hat Sympathie für den Weg zur Einheitsgemeinde, verweist jedoch auf viele funktionierende Verwaltungsgemeinschaften im Land und praktische Probleme einer erneuten, bürgerfernen Verwaltungsreform. "Die jetzt etablierten kommunalen Verwaltungsstrukturen in Sachsen-Anhalt, Einheitsgemeinde und Verwaltungsgemeinschaft, sind geeignet, den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Sie sind groß genug, um demographische Entwicklungen und weitere Aufgabenzuweisungen zu bewältigen. Sie sind flexibel genug, den Bürgern die Möglichkeit zu geben sich mit ihrer Heimat zu identifizieren und sich für sie zu engagieren. Die Vielfalt der Gemeinden Sachsen-Anhalts ist ein Wert für sich. Ein Flächenland mit wenig mehr als 100 Gemeinden ist weder liebens- noch lebenswert." 8
 
Zusammenfassend betrachtet wird nach augenblicklicher Lage nur von der SPD das Modell der Einheitsgemeinden konsequent vertreten. Sie hat dafür aber im Landtag keinen Partner! Die CDU, die an der Koalitionsvereinbarung gemessen wird, tut sich bisher schwer, eindeutig Stellung zu beziehen, was auch dadurch zu erklären ist, dass das explosive Thema Einheitsgemeinden die eigene Basis massiv verunsichert hat.  Die Opposition aus FDP und Linkspartei.PDS hat sich eindeutig gegen den Zwang zu Einheitsgemeinden bekannt. Durch eine aktive Volksinitiative und eine breiten Medienresonanz (Berichte, Kommentare, Leserbriefe) wird das Thema über die gesamte Legislatur spannend bleiben. Es hat sogar das Potential, der großen Koalition in Sachsen-Anhalt ein vorzeitiges Ende zu bereiten.
  1. Quelle: www.spd-lsa.de  .
  2. Volksstimme 06.03.2007.
  3. vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisreform_Sachsen-Anhalt_2007  
  4. CDU-Wahlprogramm zur Landtagswahl 2006.
  5. SPD-Wahlprogramm zur Landtagswahl 2006.
  6. vgl. WISA 03/2007 - Vorwärts für Sachsen-Anhalt der SPD.
  7. Kommunalwahlprogramm der Linkspartei.PDS zur Kommunalwahl am 22.4.2007.
  8. Positionspapier zur kommunalen Verwaltungsstruktur in Sachsen-Anhalt von Veit Wolpert MdL.