In Deutschland gibt es Versicherungen die man freiwillig abschließen kann, aber es gibt Versicherungen die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu gehört auch die gesetzliche Krankenversicherung. Jeder Arbeitnehmer, dessen Gehalt eine bestimmte Mindestverdienstgrenze nicht erreicht, muss sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die übernimmt im Krankheitsfall die Kosten die für die Genesung des Arbeitnehmers entstehen, das können die Behandlungskosten bei einem Arzt sein, oder ein Krankenhausaufenthalt der aus Gründen einer Operation nicht zu vermeiden war. Auch die Lohnkosten übernimmt nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag der an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen ist, ist abhängig davon wie viel der jeweilige Arbeitnehmer verdient. Zur Zeit liegen die Beiträge bei 11%, bei einigen anderen Krankenkassen bei bis zu 16% des Einkommens. Jeder Arbeitnehmer kann selber entscheiden, welcher gesetzlichen Krankenkasse er beitreten möchte. Aus diesem Grund, lohnt sich sicher ein Versicherungsvergleich der vielen verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen. Bei einem Versicherungsvergleich, lassen sich mitunter einige Euros einsparen, doch sollte man ganz genau vergleichen und bei niedrigen Beiträgen auch nachforschen welche Leistungen die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen Ihren Kunden anbieten. So gibt es gesetzliche Krankenkassen, die ihren Mitgliedern die Praxisgebühr von 10 Euro ersparen. Auch haben einige Krankenkassen mit Herstellern von Medikamenten einen Vertrag abgeschlossen, bei dem die Mitglieder der Krankenkasse davon profitieren indem sie die Rezeptgebühr für einige Medikament nicht zahlen brauchen. So lassen sich auch hier wieder einige Euros einsparen.

Nicht nur der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, sondern auch seine Familie. Auch für die Familie übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, die zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind. Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr bei ihren Eltern mit Krankenversichert. Sobald das Kind in den Berufsstatus kommt, bzw. eine Lehre beginnt muss sich auch das Kind selber Krankenversichern. Ausnahmefälle bei Kindern sind, wenn sie weiterhin die Schule besuchen, dann gilt der Versicherungsschutz auch weiterhin über die Familie.