
Die Frage nach der Bewertung von Unternehmen ist insbesondere bei nicht börsennotierten schwierig zu beantworten um dennoch zumindest einen möglichen Anhaltspunkt zu besitzen werden hier drei mögliche Methoden zur Bewertung kurz vorgestellt.
Ein einfaches Modell ist folgendes, um eine Unternehmensbewertung durchzuführen wird anhand der Bilanz der Wert ermittelt. Dabei geht folgendermaßen vor, zuerst werden die Werte für das Anlage- und das Umlaufvermögen und anschließend der Wert für das Fremdkapital bestimmt. Wenn nun der Wert des Gesamtvermögens um die Verbindlichkeit vermindert wird erhalten wir den Wert des Eigenkapitals bzw. hier den Wert des Unternehmens. Diese Methode ist für den Verkäufer eines Unternehmens sehr unvorteilhaft, da der so ermittelte Wert wahrscheinlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegen wird. Der Grund hierfür liegt in der Gestaltung der Bilanz. Das sogenannte Niederstwertprinzip besagt, das Vermögen ist mit dem geringsten Wert zu bewerten. Zum Teil stehen für Vermögensgegenstände nur noch die sogenannten Erinnerungswerte in der Bilanz. Da diese Gegenstände soweit möglich bereits abgeschrieben wurden. Auf der anderen Seite fordert das Höchstwertprinzip, dass die Verbindlichkeiten zum höchstmöglichen Wert erfasst werden. Allein durch diese zwei Vorschriften kommt es bereits zu einer scheinbaren Senkung des Vermögens bei einem gleichzeitigen Anstieg der Schulden. Und somit zu einer deutlichen Verringerung des Wertes, nach obigem Ansatz.
Eine weitere Methode der Wertbestimmung ist die Berechnung anhand des Gewinns eines Unternehmens. Hierbei wird die Summe des Gewinnes einem bestimmten Prozentsatz gleichgesetzt. Dieser Prozentsatz ist vom Investor gewünschte Rendite. Sei beispielsweise der Gewinn 1 Mio. Euro und die geforderte 10 % dann hätte das Unternehmen aus der Sicht des Firmenkäufers einen Wert von 10 Mio. Euro. Die Probleme hierbei sind, dass es angenommen wird, dass der Gewinn über die Jahre stabil bleiben wird, und so nur Firmen einen Wert besitzen die im Beobachtungszeitraum einen Gewinn erzielt haben. Firmen die einen Verlust erwirtschaftet haben, können auf diese Weise nicht bewertet werden. Dies ist insbesondere für Existenzgründung, d.h. Unternehmen die zwischen 0 und 5 Jahren alt ist, ein Problem. Bei Unternehmen die sich in sogenannten Wachstumsbranchen befinden, ist die Annahme des konstanten Gewinns sehr wahrscheinlich falsch und es kann eher von einem zumindest langfristig steigenden Gewinn ausgegangen werden. Auch Unternehmen aus zyklischen Branchen, die unter starken Schwankungen hinsichtlich ihres Gewinns leiden, laufen bei dieser Methode Gefahr unterbewertet zu werden. Beziehungsweise aus Sicht des Käufers, im Fall einer Boom Situation, überbewertet zu werden.
Die dritte und letzte Methode, ist die Bestimmung des Unternehmens anhand der Kosten die eine Kopie des Unternehmens verursachen würde. Hierbei werden die Kosten gezählt, die entstehen wenn das komplette Unternehmen neu erstellen würde wie zum Beispiel der Kauf des Grundstücks, der Bau Produktionsanlagen und vieles mehr. Unabhängig davon ob das Produkt überhaupt noch erhältlich ist, so ist etwa das Grundstück ja bereits bebaut. Unberücksichtigt bleiben die Kosten für die Mitarbeiterbeschaffung und -ausbildung beziehungsweise diese können nur geschätzt werden. Dies gilt ebenso für die Kosten die beim Aufbau der Reputation des Unternehmens entstehen.
Alle drei hier vorgestellten Methoden haben ihre Vor- und Nachteile. Sei es dass im ersten das Vermögen unter- und die Schulden überbewertet werden, das zweite nicht dauerhaft erfühlbare Annahmen wie etwa konstanten Gewinn hat oder das dritte welches von Anfang an ein Gedankenspiel ist und bleibt. Es zeigt sich aber bereits bei diesen recht einfach konzipierten Methoden, dass die Berechnung des Unternehmenswerts eine komplizierte Angelegenheit darstellt und nicht von einem Laien durchgeführt werden kann.