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Abgeltungssteuer 2009: Sind Finanzierungsschätze betroffen?
- Von Jette Ganz
- Veröffentlicht 09.07.08
- Finanzen
- Nicht beurteilt
Jette Ganz
-Geborgen 1.4.1981 -Abitur am städtischen Gymnasium Wernigerode -Studium Physik FU Berlin
Alle Artikel von Jette Ganz anzeigenMit dem Jahreswechsel kommen auf Kapitalanleger schwere Zeiten zu.
Die neue Kapitalertragssteuer kommt und legt auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen eine 25%ige Abgeltungsteuer!
Die Abgeltungsteuer ist eine neue Technik zur Erhebung von Steuern auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 in Deutschland eingeführt wird. Die Abgeltungssteuer ersetzt die Kapitalertragsteuer. Damit wird für Kapitalerträge ein Quellenabzugsverfahren angewandt, so ähnlich wie bei der Lohnsteuer. Das Gesetz zur Abgeltungsteuer wurde im Zuge der Unternehmensteuerreform im Bundestag beraten und durchgesetzt. Eine deutliche Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen ist das staatlich genannte Ziel dieser Abgeltungssteuer.
Finanzierungsschätze des Bundes zählen zu den Laufzeitkurzen Geldanlagen und die Abgeltungsteuer bietet hier einen riesen Vorteil für Anleger mit hohen Abgabequoten.
Typisch für die abgezinsten Finanzierungsschätze ist, dass ihr Zinsertrag erst im Jahr der Fälligkeit zu versteuern ist. Im Fall der einjährigen Tranche also im Jahr 2008, wenn noch der persönliche Steuersatz des Anlegers gilt. Die zweijährige Tranche unterliegt erst im Jahr
Die Abgeltungsteuer hat ebenfalls Auswirkungen auf die Bundesschatzbriefe, hier werden sogar Optimierungschancen geboten.
Beim Typ A werden die Zinsen für das erste Jahr, noch mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers besteuert. Auf die folgenden fünf Zinsausschüttungen zahlt er nur noch 25% Abgeltungsteuer.
Folglich steigt die Nettorendite für Anleger mit höheren Abgabenquoten .
Typ B thesauriert die Zinsen. Sie sind erst im Jahr der Rückgabe oder Fälligkeit zu versteuern. Liegen diese Termine nach 2008, fällt nur Abgeltungssteuer an.
Es gibt jedoch auch ganz sichere Möglichkeiten Abgeltungssteuer zu sparen. Dachfonds oder auch Immobilienfonds bleiben weiterhin abgeltungsteuerfrei. Auch die totgesagten Lebensversicherungen und Rentenversicherungen erfreuen sich neuer Beliebheit, da auch sie die Abgeltungssteuer umgehen.




