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Die Kampfmesser – Gesetzesänderung zum Führen derartiger Messer...
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Oliver Bunzheim

 
Von Oliver Bunzheim
Herausgegeben am 05.06.08
 
Die Kriminalitätsrate ist in Deutschland stark gestiegen. Selbst unter Jugendlichen kommt es immer stärker zu Krawallen, bei den oftmals Kampfmesser eingesetzt werden...

Das Kampfmesser - Gesetzesänderung für das Führen der Messer...

Kampfmesser sind hochgefährliche Waffen, deren Einsatz lebensgefährliche Schädigungen nach sich ziehen können. Ein Kampfmesser – das Spezial Messer hat in den Händen pubertierender Teenager und rechtsextremer Gruppen nichts verloren. Nur speziell geschultes Personal wie militärische Eliteeinheiten oder spezielles Wachpersonal sollten ein Kampfmesser mit sich führen.

In der Vergangenheit ist nur allzu viel durch den Einsatz von Kampfmessern passiert. In Abwesenheit des eigenen Verstandes wurden Übergriffe auf andere Personenkreise verzeichnet, die in den schlimmsten Fällen tödlich endeteten. Aus der Tagespresse vom 01.08.2008 ist zu vernehmen, dass ein Busreisender in Kanada ohne jeglichen Grund seinen Sitznachbarn abstach. Doch das reichte nicht aus. Durch das Kampfmesser wurde letzendlich noch ein Enthauptung durchgeführt.

Am 20.02.2008 erfolgte eine Gesetzesänderung, was das Mitführen derartiger Messer in vielen Fällen untersagt. Grundsätzlich ist es verboten, Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Die Ausnahmen sind – das Kampfmesser wird in einem separaten Behältnis geführt und ein berechtigtes Interesse hat vorzuliegen, um das Messer mitnehmen zu können. Das besondere Interesse hängt von dem jeweiligen Beruf des Kampfmesser Trägers ab.

Das Gesetz zum Führen von einem Kampfmesser ist recht schwammig formuliert. Zuerst folgen die allgemeinen Verbote, die Eingrenzung auf berufsbezogene Besonderheiten und erst am Schluss wird erwähnt, dass jeder diese Messer zum nächsten Campingausflug mitnehmen kann, um die Verpflegung zu schneiden.

Im Großen und Ganzen bleibt alles beim Alten. Der Gesetzesänderung lag die Senkung der stark gestiegenen Kriminalitätsrate in Großstädten zugrunde. Nicht selten waren Jugendliche oder „Gangs" anzutreffen, die mit dem Kampfmesser ihr Unwesen trieben. Sollte die Polizei bei ihre Routinegängen diese Personenkreise antreffen, so sind sie befugt die Messer zu konfiszieren.

Oliver Bunzheim