Die Heirat hat auch rechtliche Konsequenzen. Lassen Sie sich vor der Hochzeit über die rechtlichen Auswirkungen von einem Fachanwalt für Eherecht beraten.

Es gibt viele Gründe, einen Ehevertrag abzuschließen. Die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung können so schwerwiegend sein, daß der ein oder andere Ehepartner teilweise lebenslag darunter zu leiden hat. Insbesonderte trifft dieses zu, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute stark voneinander abweichen. Die fachkundige Beratung sollte daher auf der Liste der Hochzeitsvorbereitungen nicht fehlen.

Ein Ehevertrag sollte dabei am Besten durch einen Rechtsanwalt entworfen werden. Der Rechtsanwalt kann dann die angehenden Ehepartner zunächst individuell beraten und hierbei berücksichtigen, welche Ziele sie in ihrem gemeinsamen Leben verfolgen, wie sie ihre berufliche Zukunft planen und ob sie Kinder wollen. Der Rechtsanswalt entwirft erst danach einen Ehevertrag und legt den Entwurf den Ehepartnern vor.

Leben die Ehepartner ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft, so bedeutet dies, daß im Falle der Scheidung durch einen Vergleich des Anfangs- und Endvermögens für jeden Ehepartner ermittelt wird, wer den höheren Vermögensüberschuss

während der Ehe erwirtschaftet hat. Die Hälfte dieses sog. Zugewinns muss dann als sogenannter Zugewinnausgleich dem anderen Ehepartner ausbezahlt werden.

Beim Ehevertrag mit Gütertrennung sind die Ehepartner wirtschaftlich  voneinander unabhängig und bleiben es auch. Das Vermögen der Partner bleibt getrennt und jeder behält sein in der Ehe erarbeitetes Vermögen.

Beim Ehevertrag mit Gütergemeinschaft wird grundsätzlich das bei der Eheschließung vorhandene gesamte Vermögen beider Partner zum gemeinschaftlichen Vermögen, ebenso das während der Ehe erworbene Vermögen. Das gemeinschaftliche Gesamtvermögen verwalten beide Partner gemeinsam.

Weitere Regelungen können für den Fall der Trennung und Scheidung auch für den Bereich des Unterhaltes getroffen werden. Häufig hat ein getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner, der nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, einen Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden bzw. ehemaligen Ehepartner, dieser Unterhaltsanspruch kann im Extremfall sogar lebenslang bestehen.

Angehenden Ehepaaren, die sich schon vor der Hochzeit Gedanken darüber gemacht haben, wir Ihr Leben für den Fall einer Scheidung weitergehen würde, haben viele Gestaltungsmöglichkeiten und sind in jedem Falle besser beraten.

Dirk Niebuhr, info@steckschaum-produkte.de