Kreditkarten sind heutzutage in aller Munde und immer mehr Menschen nutzen das beliebte Plastikgeld. Die Personen, die noch keine kostenlose Kreditkarte ihr Eigen nennen können, stellen sich die Frage, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um die vielen Vorteile des Plastikgeldes nutzen zu können. Diese Voraussetzungen möchten wir Ihnen zeigen:

Der Kreditkartenbesitzer muss volljährig sein. Denn nur wer volljährig ist, ist auch voll geschäftsfähig und somit in der Lage, alleine Geschäfte zu tätigen.

Der Wohnsitz muss in Deutschland sein. Wer eine Kreditkarte bei einem Kreditinstitut beantragt, deren Sitz in Deutschland ist, muss auch der Kreditkartenantragssteller einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Wer keinen deutschen Wohnsitz vorweisen kann, muss sich in seiner Heimat ein Kreditinstitut mit passender Kreditkarte suchen.

Der Kartenantragssteller muss über ausreichend Bonität verfügen. In die Bonität fließen generell zwei Faktoren hinein:
Der erste Faktor ist, dass der Kreditkartenbesitzer ein gewisses monatliches Einkommen vorweisen muss. Die Kreditkartengesellschaft auch stellt sicher, dass der Besitzer der Kreditkarte auch offene Rechnungsbeträge zurückzahlen kann. Doch wie hoch das Mindestmaß des Einkommens sein muss, ist abhängig von der beantragten Kreditkarte. Bei einer „Goldenen Kreditkarte" zum Beispiel müssen Sie ein höheres monatliches Gehalt nachweisen  als zum Beispiel bei einer bei einer „Standard Kreditkarte".
Der zweite Faktor, der in die Bonität des Kreditkartenantragstellers mit hineinfließt, ist die Schufa-Auskunft. Der Antragsteller darf keinen Schufaeintrag aufweisen. Sollte dennoch ein Eintrag bei der Schufa über den Antragsteller vorliegen, wird der Kreditkartenantrag von der Kreditkartengesellschaft abgelehnt. Deshalb bieten einige Kreditinstitute ihren Kunden eine Kreditkarte ohne Schufa an, bei denen keine Schufa-Abfrage vorgenommen werden muss.