Ein Mensch bleibt Mensch... Ziel des Gesetzgebers ist es den Gründungswilligen dieses zu erleichtern. Die Eröffnung einer GmbH soll es schon ab einem Euro Stammkapital geben. Bislang wurde vorausgesetzt für eine GmbH-Gründung ein Stammkapital von insgesamt 25.000 Euro. Wie das Handelsblatt berichtete besteht ein Konsenz in der Bundesregierung und eine dahin gehende Gesetzesänderung soll im Kabinett beschlossen werden. Die in der BRD vorherrschend genutzte GmbH soll versus der britischen Limited gefördert werden. Die Ursache für die Reform das Firmenkapital auf nur 1nen Euro zu senken ist der die niedrige Zahl der Unternehmensgründungen. Durch die Änderung des GmbH-Gesetzes will die Bundesregierung der geringen Anzahl an Gründungen begegnen. Ergänzend zur GmbH wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von 1nem Euro besteht ab ersten Januar 2008 die einzigartige Chance eine Existenzgründung in Form der namentlich bekannten von der Haftung beschränkten 1 Euro GmbH durchzuführen. Die Eröffnung der Rechtsform GmbH soll vielversprechender umgesetzt werden. Rechtlicher Hintergrund zu Gunsten der Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) sind im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgehalten. Der amtliche Name davon heißt "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Gekennzeichnet ist die neue Unternehmensform durch das geringe Mindeststammkapital von einem Euro, denn die Anteile an der Firma können ab 1'nem Euro fragmentiert werden. Etwaige Mustersatzung kann ohne durch einen Notar beglaubigt verwendet werden. Durch das und dem gestatteten Eintrag in das Register der Handelskammer kann die GmbH-Gründungsdauer verkürzt werden. Die geforderte Stammeinlage ist cash zu zahlen, man braucht kein sog. Sacheinlagen. Die Anzahl der Mitwirkenden ist auf 3 festgelegt, dazu sind die GmbH-Mitwirkenden in der Firmenliste eingeschrieben. Als Grundsicherheit sind 25% des Gewinnes eines Jahres auf die Bank zu legen, solange ein Unternehmenskapital von 10.000 Euro festgelegt ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der klassischen GmbH. Auftreten muss die Gesellschaft mit dem Zusatz UG. Die Abkürzung UG hat auch einige Nachteile, es verdeutlicht dem potentiellen Geschäftspartner, welcher sich mit Kürzeln auskennt, dass diesem Unternehmenm dieser Firma das Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Ansonsten obliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Beschränkungen wie die GmbH. Einerseits steht die Mini-GmbH unter der kompletten Kontrolle durch die Finanzbehörden, auf der anderen Seite bringt sie außerdem Vorteile für Existenzgründer. Es ist nicht nur für den deutschen Staat von Vorteil, wenn wegen die Mini-GmbH, die zahkreiche Umorientierung von Firmen nach England, mit dem Namen Limited, sowie die Amoral in dem Sinne von „Briefkastenfirmen" eingedämmt wird. Hinzu kommt, dass der der Gesellschaft, den Sitz der Firma in England mehr nachweisen muss und der englischsprachigen Schriftwechsel mit den in England ansässigen Finanzbehörden nicht mehr gemacht werden muss. Ein zusätzlicher positiver Effekt für eventuelle Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie nicht mehr befürchten müssen, ihr Geld im Ausland eintreiben zu müssen. Unternehmer und Kunden könnend die Vorteile genießen von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann
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