BWL-Student. Wer ein Haus kaufen oder bauen will, kann dies meist nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Kosten hierfür sind einfach zu hoch. Daher muß in den meisten Fällen ein Immobilienkredit aufgenommen werden. Der Immobilienkredit ist eine besondere Art der Finanzierung. Er darf nur für den Neubau, den Kauf oder die Renovierung eines Hauses verwendet werden. Um dies zu überwachen, lassen sich die Banken vor der Auszahlung des Kredites Rechnungen und Belege über die Verwendung nachweisen. Auch bereits bei der Beantragung muß der Kreditnehmer nachweisen, für was die Mittel aus dem Immobilienkredit verwendet werden. Wer zum Beispiel ein Haus renovieren möchte, sollte Kostenvoranschläge von Handwerkern nachweisen können, um so die Gesamtkosten zu erklären. Beim Kauf des Hauses ist dies einfacher, denn die Gesamtsumme ist der Kaufpreis.
Ein weiteres wichtiges Kriterium beim Immobilienkredit ist die Absicherung. Hierfür muß der Kreditnehmer bei einem Notar eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Diese wird in Höhe des Darlehens eingetragen, ist aber nicht an ein Grundgeschäft gekoppelt. Die Grundschuld kann daher, sollte der Kredit zurückgezahlt sein, auch wieder verwendet werden. Die Grundschuld sichert der Bank das Recht, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, das Haus und das Grundstück auf einer Zwangsversteigerung zu verkaufen. Hiermit wird dann das Darlehen zurückgezahlt.
Weil das Risiko bei einem Immobilienkredit durch die Absicherung deutlich geringer ist als bei Ratenkrediten, ist auch der Zinssatz für Immobilienkredite deutlich geringer. Derzeit wird für einen Immobilienkredit mit 10jähriger Laufzeit ein Zins von circa 4,5% p.a. berechnet.
Vor der Aufnahme eines Kredites sollten Kunden jedoch vergleichen. Dies ist anhand des effektiven Jahreszinssatzes möglich, der nicht nur den Nominalzins, sondern auch alle anfallenden Kosten wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren enthält. Wertermittlungsgebühren, die für die Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie anfallen, müssen jedoch nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden. Daher sollte man die Gebühren hierfür gesondert beachten.