Noch vor einigen Jahren war der Wechsel von einer zur anderen Krankenkasse nicht oder nur unter beschwerten Voraussetzungen möglich. Angestellte oder Selbständige wurden automatisch der zuständigen Versicherung für ihre Branche zugeordnet. So gab es beispielsweise Versicherer speziell für das Handwerk oder  die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Einmal Mitglied in einer Krankenkasse war man bis auf weiteres daran gebunden. Das ist heute zum Glück anders und aus Sicht der Versicherten ein Zugewinn.

Denn man kann problemlos der Krankenkasse beitreten, die für die individuellen Wünsche das günstigste Preis-Leistungsverhältnis bietet. Ein Krankenkassenwechsel vom Anbieter A zu Anbieter B ist also überhaupt kein Problem mehr. Zwar ist ein solcher Schritt mit einem gewissen organisatorischen Aufwand verbunden (Kündigungsfristen einhalten, schriftlich kündigen, die rechtzeitige Anmeldung bei der neuen Kasse), doch kann man dadurch jede Menge Geld sparen.

Umfragen zufolge scheuen noch viele Deutsche den Schritt in eine neue Kasse, doch diejenigen, die sich dazu entschlossen

haben, sind im Nachhinein rundum zufrieden mir ihrer Entscheidung. Sich ganz unverbindlich informieren und sich Angebote unterbreiten zu lassen, das kostet nichts. Wichtig ist jedoch den Vergleich Krankenversicherungen anzustellen. Denn vielleicht stellt sich dabei ja heraus, dass die aktuelle Krankenversicherung die günstigste und beste ist. Der Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), in denen gemeinhin der Großteil unserer Bevölkerung versichert ist, stellt sich schnell und unkompliziert dar.

Etwas aufwendiger wird die Sache allerdings, wenn ein Wechsel von der GKV in die PKV, die private Krankenversicherung angestrebt wird. Die PKV verlangt von Angestellten ein gewisses Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von mindestens 47.000 Euro. Darüber hinaus muss jedes zukünftige Mitglied einen Gesundheits-Check durchlaufen. Damit soll festgestellt werden, ob das potenzielle neue Mitglied zum Eintritt in die PKV auch rundum fit ist. Rückwechsel von der PKV in die GKV sind nur in Sonderfällen wie plötzlicher Arbeitslosigkeit möglich. Wenn sich Versicherungsnehmer die Kosten und Beiträge für die private Versorgung nicht mehr leisten können.