Spätestens seit den zahlreichen Leistungskürzungen und den erneuten Anstieg der Beitragssätze wünscht sich so mancher gesetzlich Versicherte in einer privaten Krankenversicherung vertreten zu sein. Jedoch ist dies ein Privileg, dass nur Selbstständigen, besser Verdienenden und Freiberuflern vorenthalten ist. Denn nur diese genannten Gruppierungen können individuell wählen, während der überwiegende Teil der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Erschreckenderweise ergibt sich aber aus dieser offenen Option der Wahlmöglichkeit auch, dass gerade Existenzgründer aufgrund der Kostenersparnis oftmals in keiner Krankenversicherung vertreten sind. Dabei ist gerade die Krankenversicherung der Schutz der einerseits gesetzlich geregelt ist und andererseits unverzichtbar ist. Daher sollte man auch als Selbstständiger nicht zugunsten der Kosteneinsparung auf eine ausreichende Versicherung für den Ernstfall verzichten. Dabei kann man natürlich sagen, dass gerade die Private Krankenversicherung die beste offensive ist. Denn die objektiven Leistungsmerkmale die sich aus einem direkten Vergleich der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung ergeben sind von enormer Differenz geprägt. So umfasst die private Absicherung weitaus größere Leistungsmerkmale als die gesetzliche Variante und  bietet gerade im Bereich des kostspieligen Zahnersatzes sowie im Spektrum der alternativen Heilmethoden einen umfassenderen Leistungsservice. Zudem genießt man bei der Privaten Krankenversicherung bei einem stationären Klinikaufenthalt, das Privileg der ungeteilten Aufmerksamkeit des behandelnden

Arztes, der den Versicherungsnehmer unbehelligt im Einzelzimmer behandelt und hier besonders einfühlsam diagnostiziert. Auch nach dem stationären Krankenhausaufenthalt wird seitens der privaten Versicherung alles dafür getan, dass sich der Versicherte in entspannter Atmosphäre bei Kuren und Behandlungen regenerieren kann. Hierbei kann der Versicherungsnehmer zwischen zahlreichen Behandlungsmethoden wählen, die auch die alternative Heilmethode mit beinhaltet und individuell auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind. Des weiteren sieht die Private Krankenversicherung vor, dass die Beitragssätze keiner prozentualen jährlichen Erhöhung von Seiten des Gehsetzgebers unterliegen und man auch in dem bereich Hilfsmittel und Praxisgebühr eine bevorzugte Behandlung erfährt. Sollte man daher in den Genuss einer objektiven Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse kommen, stehen sicherlich zahlreiche Vorteile auf der Seite der privaten Krankenversicherung. Jedoch sollte man bevor man sich übereilt für eine der zahlreichen Versicherungsgesellschaften entschiedet, deren Leistungen und Angebote souverän mit denen der Mitbewerber vergleichen. Denn auch die zahlreichen Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich sowohl im Beitragssatz als auch im Leistungsspektrum. Ergänzend kann man aber noch anmerken, dass man zumeist vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung einen wahrheitsgemäßen Gesundheitscheck vorweisen muss, und die Aufnahme oftmals ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich ist. Zudem ist es zumeist so, dass man nach Beendigung der Selbstständigkeit und der Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses wieder in die gesetzliche Option zurück kehrt.