Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in Deutschland das so genannte Versicherungsvertragsgesetz, das derzeit als VVG in aller Munde ist, gesetzlich verankert. Unkenrufe werden laut, dass es höchste Zeit war für die Korrekturen, die auf zeitgemäße Weise dafür Sorge tragen, dass die Versicherten nicht nur Kunden sind, sondern wirklich auch von staatlicher und gesetzlicher Seite geschützt werden. Aber es ist natürlich nicht so, als sei die VVG Reform, die dieser Tage zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, die erste und einzige Änderung des VVG gewesen sein, denn regelmäßige Anpassungen sind nur ein Teil des juristischen Alltagsgeschäftes. Dennoch sind derart weitreichende Maßnahmen eher die Seltenheit gerade im deutschen Rechtssystem. DIE VVG Reform ist grundlegend und wird vermutlich aller Voraussicht

nach auch erhebliche positive Auswirkungen für die Masse der deutschen Versicherten haben. Denn was sonst kaum möglich ist, wird hier in die Tat umgesetzt. Es handelt sich bei der VVG Reform, die ausnahmslos alle Versicherungszweige betrifft, nicht wie sonst üblich nur einzelne Bereiche, in denen über Patienten-Klagen etwa juristischer Zwang den notwendigen Druck auf den Gesetzgeber mit sich gebracht hat. Selten hat ein Justizminister so gravierende Schritte eingeleitet wie Ministerin Zypries. Besondere Erwähnung in der Presse wie auch bei Fachleuten findet das Widerrufsrecht, das nie zuvor eine so wesentliche Bedeutung hatte wie im Rahmen dieser aktuellen VVG Reform. Inwieweit die veränderte Lage die Versicherten wirklich stärkt und ihnen die gewünschte neue Sicherheit vor Missbrauch bieten kann, muss sich nun in den kommenden Monaten erst zeigen. Aber zumindest der Anfang ist gemacht.