Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Businessplan und der Existenzgründung allgemein für ein Gründungsvorhaben als Elektroinstallateur. Der Businessplan für den Elektroinstallateur sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Elektroinstallateur enthalten. Als fachkundige Stelle für den Elektroinstallateur, welche den Businessplan nach Ertstellung bewerten, sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Elektroinstallateur sowie Institutionen und Kammern zugelassen.
 
Im Businessplan muss der Existenzgründer auch auf steuerliche Aspekte eingehen. Der Elektroinstallateur benötigt eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Elektroinstallateur beim zuständigen Finanzamt beantragt wird. Die persönliche und betriebliche Versicherung für den Elektroinstallateur sollte ebenfalls im Businessplan dargestellt sein und mindestens aus folgenden Versicherungen bestehen: Kranken- und Rentenversicherung für den Elektroinstallateur, Berufsunfähigkeitsversicherung ( ggf. speziell für den Elektroinstallateur ) einer Betriebshaftpflicht ( i. d. R. auch speziell für den Elektroinstallateur ), Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der Versicherungen sollten auch im Businessplan

enthalten sein.
 
Der vielleicht wichtigste Punkt im Businessplan, nicht nur für den Elektroinstallateur ist die Vermarktung. Das Marketingpaket für den Elektroinstallateur sollte Visitenkarten, Briefpapier, Flyer, Stempel sowie weitere Marketingmittel für den Elektroinstallateur enthalten. Eine Webseite, welche Informationen zur Tätigkeit als Elektroinstallateur enthält, ist auf jeden Fall empfehlenswert. Das Marketingbudget sollte ebenfalls im Businessplan enthalten sein.
 
Die Buchhaltung bei einer Existenzgründung als Elektroinstallateur sollte ebenfalls im Businessplan erklärt werden und bestenfalls von Anfang an eine steuerliche Betreuung direkt über einen Steuerberater, oder in der Anfangsphase über ein Buchführungsbüro, erfolgen. Das Buchführungsbüro darf keine Steuerberatung für den Elektroinstallateur durchführen, ist aber ggf. bei den Gebühren etwas günstiger. Egal ob Steuerberater oder Buchführungsbüro, die Kosten sollten auf jeden Fall auch in den Businessplan einfließen.
 
Eine weiteren wichtiger Teilbeeich im Businessplan des Elektroinstallateurs ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Als Rechtsform für den Elektroinstallateur werden meist Einzelunternehmen, GbR, GmbH, die ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ), auch genannt Mini GmbH oder Unternehmergesellschaft, oder auch ausländische Rechtsformen für einen Elektroinstallateur, wie die Limited, genutzt. Für die Wahl der Rechtsform kann eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt von Vorteil sein. Viel Erfolg bei Ihrem Businessplan und ihrer Existenzgründung als Elektroinstallateur!