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Mietzinserhöhung – was ist zulässig?
- Von Michael Trauffer
- Veröffentlicht 17.11.07
- Finanzen
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Beurteilung:




Michael Trauffer
Schweizer Rechtsanwalt, Partner bei Trauffer Herenda Rechtsanwälte.
Alle Artikel von Michael Trauffer anzeigenInsbesondere in Zeiten steigender Hypothekarzinsen lassen Mietzinserhöhungen nicht lange auf sich warten. Allerdings sind diese nicht immer zulässig, da Vermieter von Mietern oftmals völlig unberechtigt eine höhere Miete verlangen. Das Gesetz sieht für eine Mietzinserhöhung jedoch ganz klare Regeln vor.
Eine Mietzinserhöhung kann vom Mieter angefochten werden. Dies macht aber natürlich nur Sinn, wenn die Mietzinserhöhung auch tatsächlich unzulässig ist. Zulässig sind Mietzinserhöhungen in den folgenden Fällen:
1) Gestiegener Hypothekarzins
2) Wertvermehrende Investitionen
3) Teuerungsausgleich
4) Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit
In allen anderen Fällen ist die Anfechtung im allgemeinen aussichtsreich.
Wichtig ist, dass die Ankündigung der Erhöhung in der richtigen Form ergeht. Der Vermieter muss die Erhöhung mittels eines amtlichen Formulars ankündigen. Auch muss er sich an die Kündigungsfristen und –termine gemäss Mietvertrag halten und den Grund für die Erhöhung angeben. Eine formell falsch ergangene Kündigung kann ebenfalls angefochten werden.
In der Praxis nehmen Vermieter oftmals eine pauschale Überwälzung von Kostensteigerungen vor. Diese erfolgt meist zusammen mit einer Erhöhung aus zulässigen Gründen oder sogar mit einer Mietzinssenkung, ist jedoch unzulässig: Eine Kostensteigerung muss zahlenmässig belegt und kann nicht einfach pauschal erhoben werden. Überdies wird in vielen Fällen auch die Teuerung separat auf den Mieter überwälzt; die Kostensteigerung ist darin aber bereits enthalten.
Das Anfechtungsverfahren ist kostenlos. Da die Anfechtung aber innert 30 Tagen seit Erhalt der Ankündigung vonstatten gehen muss, ist schnelles Reagieren angebracht. Insbesondere in komplizierten Fällen macht jedoch die vorgängige Beratung über die Erfolgsaussichten bei einem auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt Sinn.
Michael Trauffer
www.traufferherenda.ch






