Bei der Riester Rente handelt es sich um eine private Form der Altersvorsorge, die durch staatliche Förderung begünstigt wird. Anspruch auf die Förderung haben alle Personen, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Hierzu gehören z.B. Angestellte, Arbeitnehmer, Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Krankengeldempfänger.
Die Ehepartner der direkt förderberechtigten Personen können einen indirekten Anspruch auf Riester Förderung geltend machen, indem sie einen eigenen Vertrag auf ihren Namen abschliessen.
Die Riester Rente wird durch die Grundzulage für den Versicherungsnehmer und gegebenenfalls durch die Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind bezuschusst. Die staatliche Zulage wird nur gewährt, wenn der Mindestbeitrag durch den Versicherungsnehmer selbstständig aufgebracht wird. Wie auch die Zulage erhöht sich im nächsten Jahr der Mindestbeitrag und entspricht dann 4% des Bruttoeinkommens der

versicherten Person.
Wird der Beitrag nicht in ausreichender Höhe erbracht, werden die staatlichen Zulagen anteilig vergütet. Während der Vertragslaufzeit kann die versicherte Person die Aufwendungen zur Riester Rente als Sonderausgaben zur Altersvorsorge im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen, und so u.U. Steuervorteile nutzen. Die geleisteten Eigenbeiträge und Zulagen werden dem Vertrag entweder in Form eines Kontensparplans oder Fondssparplans gutgeschrieben. In jedem Falle sind die Aufwendungen so sicher anzulegen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die geleisteten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Die Riester Rente kann frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres als lebenslange Rentenzahlung bezogen werden. Wahlweise kann auch maximal 30% des Kapitals ausgezahlt werden mit entsprechender Verrentung des übrigen Kapitals.
Im Todesfalle des Versicherungsnehmers kann das verbleibende Kapital dem Riester Vertrag des Ehepartners gutgeschrieben werden, ohne dass die staatlichen Zulagen verfallen.