Ein Privatkredit ist ein Darlehen, das nicht, wie sonst üblich, von einem gewerblich orientierten Kreditinstitut, sondern von einer privaten Person gewährleistet wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Privatkredit auch als Konsumentenkredit bekannt.
Der Darlehensgeber stammt in den meisten Fällen aus der Verwandtschaft, was auch zur Bezeichnung als Verwandtenkredit geführt hat. Im Grunde kann aber jede Person Darlehensgeber eines Privatkredites sein. Der Hauptgrund dafür, dass solche Kredite so wenig vergeben werden, liegt darin begründet, dass es sehr schwierig ist die Bonität des Kreditnehmers zu überprüfen. Für denjenigen, der bereits einen negativen Schufa-Eintrag besitzt und somit keinen herkömmlichen Kredit mehr aufnehmen könnte, ist ein Verwandtenkredit meist noch die einzige Möglichkeit sich Geld zu leihen. Dennoch besteht bei diesen Personen ein erhöhtes Kreditrisiko.

Rechtlich gesehen existieren für private

Kredite die gleichen Vorschriften wie für Kredite, die von einer Bank vergeben wurden. Diese basieren auf dem Paragraphen 488 des Bundesgesetzbuchs und folgenden. Allerdings sollte man als Inanspruchnehmer eines Privatkredites wissen, dass einige Schutzrechte nicht mehr bestehen. So sind beispielsweise die Formvorschriften für Verbraucherdarlehensverträge und wichtige Kündigungsschutzregeln nicht gewährleistet. Der Wegfall von Formvorschriften kann dazu führen, dass es, im Falle von Rückforderungen, schwierig wird mündlich oder telefonisch vereinbarte Vertragsbestimmungen nachzuweisen. Natürlich ist es auch bei einem Privatkredit möglich, alle banküblichen Sicherheiten vertraglich festzulegen. Das Schwierige besteht jedoch darin, den Vertrag juristisch korrekt auszuarbeiten.

Im Sinne der Steuer sind Privat- und Bankkredite gleichgestellt, insofern ihre Bedingungen einem Vergleich durch Dritte standhalten. Das heißt, dass vermietete Immobilien oder sogar Geschäftsbeteiligungen durch die Aufnahme eines privaten Kredites finanziert werden können.