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Ausländeramt Deutschland
- Von Mika Wunderlich
- Veröffentlicht 05.09.07
- Politik und Gesellschaft
- Nicht beurteilt
Es gibt in Deutschland in jedem Landkreis oder eben in jeder kreisfreien Stadt ein Ausländeramt. Dieses Amt hat die Aufgabe das geltende Ausländerrecht in die Tat umzusetzen. Dieser Artikel bietet ihnen Tipps die Sie beim Umgang mit dem Ausländeramt Deutschland beachten müssen. Weiter unten im Artikel finden Sie weitergehende Hinweise.
Es führt in gewissem Sinne die Aufgaben des Bundes in Form der Verwaltung von Aufträgen in den Städten und Gemeinden aus. Die Ausländerbehörden sind dazu da, um eine Niederlassungserlaubnis zu bewilligen oder eben zu verweigern. Zu ihren weiteren Aufgabengebieten gehört eine Führung der Akten und auch die Ausweisung beziehungsweise die Abschiebung von Ausländern. Teilweise muss die Ausländerbehörde allerdings auch Asylverfahren durchführen.
Die Behörde ist ferner dazu da, um Passersatzpapiere und auch Fremdpässe auszustellen. Des weiteren schreiben sie auch so genannte Duldungen. In ihren Entscheidungsbereich fallen auch anstehende Entscheidungen über den Nachzug von Familien. Die Behörden haben zudem eine gewisse Beteiligung wenn es um die Erteilung von Visa geht.
Welches Amt für welchen Ausländer zuständig ist hängt ab, wo der Ausländer zuletzt seinen Wohnsitz im Bundesgebiet gehabt hat beziehungsweise wo er gemeldet war. Es ist zudem so, dass alle ALB an ein Ausländerzentralregister angeschlossen sind. Die Ämter pflegen außerdem regen Kontakt zu Auslandsvertretungen und auch zur nationalen Polizeibehörde und den Justizbehörden. Zu früherer Zeit hießen die Behörden, die für die Ausländer zuständig sind auch Fremdenpolizei oder Ausländerpolizeibehörde.
Das Ausländeramt Deutschland
Zur Anwendung kommt immer nur das Bundesrecht und die Richtlinien, die aktuell Gültigkeit haben kommen von den Innenministerien. Sie können allerdings auch von Innensenatoren der Länder oder der Stadtstaaten kommen. Die Fachaufsicht wird übernommen von einer Oberbehörde eines jeden Bundeslands. Wenn nicht übernimmt diesen Part das Innenministerium.






