Ein wichtiger Faktor bei der Unfallversicherung ist beispielsweise die sogenannte Progression und diese bezieht sich auf die Invaliditätsansprüche des Versicherten, wenn es denn einmal zu einem schlimmen Unfall gekommen ist. Dabei sieht die Progression vor, dass die Leistungen bei einer Invalidität je nach Höhe der Invalidität überproportional steigen, sprich bei einer Vollinvalidität würde bei einer 300 prozentigen Progression drei mal soviel Leistungen geltend gemacht werden, wie die eigentlich vereinbarte Grundsumme über die Invaliditätsleistung war.
Das eine solche Progressionsvereinbarung im Rahmen von etwa 300 Prozent Sinn macht, dürfte eigentlich recht schnell erkannt werden. Bei leichter Teilinvalidität wie etwa der Verlust eines Auges oder einer Hand kann der Versicherte zumeist nach wie vor sogar noch teilweise selbst für seinen Unterhalt sorgen und es bedarf keiner sehr kostenintensiver Pflege und auch oftmals nicht die Menge an teuren Medikamenten bei der täglichen Versorgung.
Ganz anders sieht dies bei einer Vollinvalidität aus, hier braucht der Versicherte im Schadensfall oftmals eine Pflege rund um die Uhr, welche natürlich sehr kostenintensiv ist. Auch eventuelle Therapien, Medikamente und natürlich Spezialgeräte zur Fortbewegung werden benötigt, damit wenigstens ein elementarer sozialer Umgang auch bei Vollinvalidität gewährleistet ist. Zudem muss oftmals Geld in die Unterkunft investiert werden, welche dann auch behindertengerecht umgebaut werden muss.
Es ist schnell klar, dass die Kosten bei Vollinvalidität überproportional steigen und von daher muss auch die Leistung der Versicherung überproportional steigen, wenn die Versorgung stimmen soll und nicht aus eigener Tasche oder aus Spenden bezahlt werden soll.
Gewährleistet wird eine solche Leistung natürlich nur, wenn vorher auch dementsprechend eine Progressionsvereinbarung entschieden wurde und auch mit in den Vertrag aufgenommen wurden.
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