Durch das mittlerweile fast in ganz Deutschland realisierbare DSL wird die Nutzung des Internets auf eine neue Stufe gehoben. Durch die schnellen Verbindungen, die Downloads und Seitenaufrufe sowie Multimediainhalte aller aller Art (bspw. Musik, Videos, Livestreamings) binnen kürzester Zeit gewährleisten, wird das Web 2.0 für immer mehr Nutzer erlebbar. Und dies zu einem meist stetig sinkenden Gesamtpreis, denn die DSL Anbieter übertreffen sich teilweise mit den gebotenen Leistungen: Nicht nur gibt es DSL in verschiedenen Varianten, die immer schnellere und stabilere Leitungen geährleisten. Nein, meist hat man mittlerweile auch das Angebot einer Telefonflatrate für das deutsche Festnetz inklusive. Hinzu kommen bei einigen Anbietern Angebote, die bspw. das Nutzen von Internet-Film-Anbietern zu vergünstigten Konditionen möglich macht. Man kann also von einer Qual der Wahl des Kunden sprechen, der er von Seiten der DSL Anbieter ausgesetzt wird.

Wichtig bei all den zusätzlichen Angeboten ist allerdings, auf das hauptsächlich wichtige zu achten: Die Flatrate zum DSL Tarif. Denn es kommt immer wieder vor, dass nach Abschluss eines Vertrages und nach Erhalt der ersten Rechnung ein großes Fragezeichen erscheint. Denn oftmals fallen neben dem Pauschalbetrag zusätzlich noch Minuten- oder Downlaodabrechnungen mit auf der Rechnung an. Meist ist die Erklärung ganz einfach: Bei Vertragsabschluss wurde nicht darauf geachtet, ob es sich um eine echte Flatrate oder um eine so genannte unechte handelt. Der Unterschied ist einfach zu erklären: Während eine ‚echte DSL Flat’ alle Kosten bezüglich der Zeit und der herunter geladenen Datenmenge beinhaltet, sind diese Größen bei einer ‚unechten Flat’ begrenzt. So hat man bspw. nur eine bestimmte Zeit für die Internetnutzung inklusive, und ab einem bestimmtem Limit muss man die zusätzliche Surfzeit bezahlen. Ähnlich kann es sich mit den Daten verhalten, die man downloadet.

Bei der Wahl der DSL Anbieter und ihrer DSL Tarife sollte man also genau auf die Modalitäten achten, denn in den meisten Fällen gilt der abgeschlossene Vertrag immer noch für 24 Monate. Und das macht sich durchaus bemerkbar!